Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Für die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Eingang der Anzahlung als Auftragsbestätigung maßgeblich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Noch nicht angenommene Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung durch Vorlieferanten, wenn und soweit der Auftragnehmer die Lieferung für die konkrete Bestellung des Auftraggebers veranlasst hat. Beiden Seiten steht das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung durch Vorlieferanten unmöglich geworden ist.
4. Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln sind auf das Recht zur Nachbesserung beschränkt. Dem Auftraggeber ist dabei vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden und unstrittig sind.
5. Handelsübliche Abweichungen der bestellten Gegenstände hinsichtlich Konstruktion, Ausführung und Gestaltung oder Toleranzen in Farbe und Struktur von natürlichen Werkstoffen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
6. Wir liefern stets nur unter Eigentumsvorbehalt, gemäß unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen.Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Zahlung seiner Rechnung das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftliche Anzeige zu erstatten und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
7. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Verzögert sich der Abruftermin des Auftraggebers ohne, dass dies von dem Auftragnehmer zu vertreten ist, wird der Rechnungsbetrag gleichwohl zu dem ursprünglich vereinbarten Abruftermin fällig.
8. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die vertraglich vereinbarte Anlieferung und Montage ohne wesentliche Hindernisse und Verzögerungen ausgeführt werden kann. Insbesondere ist von ihm zu gewährleisten, dass das Lieferfahrzeug soweit wie möglich unmittelbar an das Gebäude anfahren und dort entladen werden kann. Entstehen Mehrkosten durch vermeidbare Transportwege oder wird die Ausführung des Auftrages durch vermeidbare Behinderungen verzögert, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Kosten (Arbeitszeit, Fahrtkosten usw.) gesondert in Rechnung zu stellen.
9. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht auf Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers beruhen, ist in Fällen lediglich leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für derartige Schäden, wenn sie von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
10. Urheberrechte an vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
11. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin. Als Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmen ist Berlin vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.